Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist ein DLRG interenes Gericht. Es ist zuständig für alle strittigen Fragen und Auseinandersetzungen innerhalb des Landesverbandes, z. B. bei Einsprüchen und Klagen von Mitgliedern und Gliederungen. Es überwacht die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Gremien und kontrolliert die Einhaltung von Satzung und Ordnungen der DLRG.
Das Schiedsgericht hat ebenfalls die Aufgabe, innerhalb des Landesverbandes das Ansehen der DLRG zu wahren und Verstöße hiergegen zu ahnden. Es ist seine Aufgabe, anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit alle Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander, zwischen Mitgliedern und Gliederungen und zwischen Gliederungen untereinander zu entscheiden, soweit es sich um Rechte und Pflichten handelt, die sich aus den Satzungen der DLRG ergeben.
Die Aufgaben und die Sanktionsmöglichkeiten der Schiedskommission werden in einer für die gesamte DLRG verbindlichen Schiedsordnung geregelt.
Ansprechpersonen:
Derzeit ist der Vorsitz des Schiedsgerichtes in der DLRG LV Sachsen nicht besetzt, da eine Wahl noch nicht stattfinden konnte. Dies wird auf die nächste zur Wahl berechtigte Landesverbandstagung verschoben. Somit findet die Regelung §38 VII S.3 Anwendung, wonach bei Streitigkeiten das Schiedsgericht des Bundesverbandes anzurufen ist. Sobald wieder ein Schiedsgericht auf Landesebene gewählt und etabliert wurde, werden die Gliederungen entsprechend informiert und auch diese Seite erfährt eine Aktualisierung.