Landesverbandsrat
Der Landesverbandsrat sorgt für die Zusammenfassung aller im Landesverband wirkenden Kräfte. Er nimmt in den Jahren, in denen ein Landesverbandstag nicht zusammentritt, deren Aufgaben war und stellt somit das zweithöchste Organ des Landesverbandes dar. Ausgenommen hiervon sind:
- die Wahl des/der Präsident*in;
- die Ernennung des/der Ehrenpräsident*in auf Vorschlag des Landesvorstandes;
- die Festsetztung der an den Landesverband abzuführenden Beitragsanteile sowie
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
Als zweithöchstes Organ der Vertretung seiner Mitglieder setzt sich der Landesverbandsrat aus:
- den Mitgliedern des Landesvorstandes;
- den Vorsitzenden bzw. deren satzungsgemäße Stellverter*in oder bevollmächtigtes Vorstandsmitglied der Gliederung;
- den Stellverter*innen der Mitgliedern des Landesvorstandes;
- dem/der Ehrenpräsident*in sowie
- dem/der Landesgeschäftsführer*in
zusammen. Die Stellvertreter*innern der Mitgliedern des Landesvorstandes, der/die Ehrenpräsident*in sowie der/die Landesgeschäftsführer*in sind hierbei nur in beratender Funktion anwesend.