Landesverbandstag
Der Landesverbandstag ist als oberstes Organ die Vertretung der Mitglieder des DLRG Landesverband Sachsen e.V.. Dieser tritt aller 3 Jahre auf Einladung des Präsidenten oder des Vizepräsidenten zusammen.
Er gibt die maßgebliche verbandspolitische Ausrichtung sowie gesellschaftspolitische Wirkungsweise der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Freistaat Sachsen vor. Neben diesem behandelt und entscheidet der Landesverbandstag über alle grundsätzlichen Angelegenheiten und Fragstellungen des Landesverbandes für alle Mitglieder, Gliederungen und Gremien im verbandspolitischen Kontext. Hierunter fallen:
- die Wahl der Mitglieder des Landesvorstandes und deren Stellvertreter*innen;
- die Wahl der Mitglieder des Schieds- und Ehrengerichtes und deren Stellvertreter*innen;
- die Wahl der Revisor*innen und deren Stellvertreter*innen;
- die Entlastung des Landesvorstandes;
- die Ernennung des/der Ehrenpräsident*in auf Vorschlag des Landesvorstandes;
- die Festsetztung der an den Landesverband abzuführenden Beitragsanteile;
- die Genehmigung der Haushaltsplanung;
- die Feststellung des Jahresabschlusses;
- die Beschlussfassung über Anträge sowie
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
Als oberstes Organ der Vertretung seiner Mitglieder setzt sich der Landesverbandstag aus den:
- Mitgliedern des Landesvorstandes,
- Mitgliedern des Landesverbandsrates sowie
- Delegierten seiner Mitgliedsgliederungen
zusammen.