Der organisatorische Aufbau der DLRG
Der organisatorische Aufbau der DLRG entspricht im Prinzip der Aufbauorganisation der Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt auch bei der DLRG die Bundesebene. Den Bundesländern entsprechen dann die Landesverbände, während sich die Kreise und kreisfreien Städte in DLRG-Bezirken oder Kreisverbänden widerspiegeln. Die Gemeinden und Städte finden ihr Gegenstück in den Ortsgruppen bzw. Stadtverbänden. Das einzelne Mitglied ist Mitglied in der Ortsgruppe oder im Stadtverband und damit zugleich Mitglied in den übergeordneten Strukturen bis hin zum Bundesverband.
Die Landesverbände
Die DLRG gliedert sich in 18 Landesverbände mit eigener Rechtsfähigkeit und eigener Satzung. Diese muss jedoch mit der Bundessatzung in Einklang stehen und bedarf der Genehmigung des Präsidiums.
Die auf Bundesebene bestehenden Organe finden sich entsprechend in den Landesverbänden wieder (Landesverbandstagung, Landesverbandsrat, Landesverbandsvorstand, Schieds- und Ehrengericht, teilweise auch ein Kuratorium). In den Landesverbänden werden die Delegierten gewählt, die ihren Verband in der Bundestagung vertreten.
Die Bezirks-, Kreis- und Stadtverbände
Wenn die Bezirke nicht selbst örtliche mitgliederführende Gliederung sind, stellen sie im Prinzip nur eine verwaltungstechnische Zwischeninstanz zwischen den Landesverbänden und der in den Ortsgruppen repräsentierten Mitgliederbasis dar. Es gibt aber auch Stadtbezirke (in kreisfreien Städten), die selbst die mitgliederführende Basis darstellen und keine Ortsgruppen gebildet haben.
Die Bezirke - egal ob mit oder ohne Ortsgruppen - sind ähnlich strukturiert wie der Bundesverband und die Landesverbände. Sie haben eine eigene Satzung und die vergleichbaren Gremien (Bezirkstagung, Bezirksrat, Bezirksvorstand).
In der Bezirkstagung werden die Delegierten des Bezirks für die Landesverbandstagung gewählt.
Die Ortsgruppen
Die Träger der praktischen Arbeit sind die Ortsgruppen. Ihnen obliegt die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Breitenausbildung in Erster Hilfe, Bereitstellung und Training der Einsatzkräfte, Verwaltung und Pflege des Materials, Organisation der Wasserrettung, Werbung auf örtlicher Ebene und schließlich die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder. Maßgaben und Richtlinien hierfür sind bundeseinheitlich durch entsprechende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt.
Die Ortsgruppen sind die eigentlichen Vereine in der DLRG, in denen sich auch traditionsgemäß eine Vereinskultur herausgebildet hat. Neben den "schönen" Dingen fallen dort auch alle die Pflichtaufgaben an, die eine Vereinsführung beinhalten. Dafür gibt es eine Satzung mit den entsprechenden Spielregeln und die darin verankerten Organe. Wie in den anderen Hierarchieebenen auch finden wir wieder als vergleichbare Gebilde die Ortsgruppentagung und den Vorstand.
Während die obersten Organe (Bundestagung, Landesverbandstagung, Bezirkstagung) je nach Satzung in der Regel nur alle drei oder vier Jahre zusammentreten, tritt die Ortsgruppentagung einmal im Jahr zusammen. Vorstandswahlen erfolgen aber auch hier in der Regel nur alle drei oder vier Jahre (je nach der in der Satzung festgeschriebenen Amtsperiode).